Donnerstag, 15.12.2022
Steuerliche Behandlung punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen. Dies hat der Bundesfinanzhof in Abweichung von der Sichtweise der Finanzverwaltung entschieden.

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