Montag, 27.2.2023
Heruntergeladene Impfunfähigkeitsbescheinigung als Kündigungsgrund?

Die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" kann die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses im Einzelfall rechtfertigen. Das hat die vierte Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein entschieden. Allerdings ist dessen fünfte Kammer gegenteiliger Ansicht. Es liege schon "an sich" kein geeigneter Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Jetzt wird das Bundesarbeitsgericht entscheiden, da in beiden Fällen Revision eingelegt wurde.

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