Auf Immobilienverkäufer könnten strengere Pflichten zur Aufklärung etwa über Sanierungskosten zukommen. Der Bundesgerichtshof hinterfragte bei einer Verhandlung am Freitag ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen hatte. Zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich nötige Informationen zu beschaffen, sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Bettina Brückner. Details seien aber zu prüfen.
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