Montag, 3.7.2023
Nicht über undichtes Rohr informiert: Immobilienverkäufer schadenersatzpflichtig
Weiß der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten, muss er dies dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst mache er sich schadenersatzpflichtig, so das Landgericht Köln. Über den Fall berichtet der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS). Mehr lesen