Mittwoch, 18.2.2026
Es muss nicht argumentiert und gestritten werden: Gemeinsames Beten als Versammlung

Auch religiöse Handlungen können – sofern als Mittel der Kommunikation eingesetzt – unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen. So geschehen bei den regelmäßigen Kundgebungen vor der Imam‑Ali‑Moschee in Frankfurt‑Rödelheim, wie der VGH Kassel bestätigt.

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