Das Hessische Verfassungsschutzgesetz ist teils verfassungswidrig. Mehrere der Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Verfassungsschutzes verstoßen laut BVerfG gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hessen muss das Gesetz nun bis Ende 2025 nachbessern.
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