Mittwoch, 5.7.2023
Unfallopfer muss Kosten für neue Heizung selbst tragen

Ein nach einem Schulweg-Unfall dauerhaft beeinträchtigter Mann kann vom Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) nicht verlangen, dass dieser sich an den Kosten einer neuen Heizung beteiligt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Die Förderung von Heizungen sei zwar nicht generell ausgeschlossen. Im streitigen Fall gebe es jedoch keine unfallbedingte Notwendigkeit für die Neuinstallation, so das LSG.

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