Ein nach einem Schulweg-Unfall dauerhaft beeinträchtigter Mann kann vom Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) nicht verlangen, dass dieser sich an den Kosten einer neuen Heizung beteiligt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Die Förderung von Heizungen sei zwar nicht generell ausgeschlossen. Im streitigen Fall gebe es jedoch keine unfallbedingte Notwendigkeit für die Neuinstallation, so das LSG.
Mehr lesen