Ein Versicherungsvertreter kann von seiner früheren Versicherung Auskunft über Ersatz- und Ergänzungsverträge seiner ehemaligen Kunden in der Stornohaftungszeit verlangen, wenn seine diesbezüglichen Provisionen gekürzt oder zurückverlangt wurden. Der BGH präzisierte die Anforderungen an seine Auskunftsrechte.
Mehr lesenEin Vertragshändler kann nach Vertragsende einen Ausgleichsanspruch nur auf den Mehrwert des für seinen Lieferanten geschaffenen Kundenstamms stützen. Der Rohertrag des Lieferanten aus Geschäften mit Neukunden sagt hierüber nichts aus. Daher besteht insoweit kein Auskunftsanspruch. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.09.2020 entschieden.
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