Bankenabwicklung: EuGH sieht Klagen vor Abwicklungsbeschluss als durchsetzbar an
Ansprüche aus Nichtigkeits- und Haftungsklagen, die vor der Abwicklung der Banco Popular erhoben wurden, können der Nachfolgerin, der Banco Santander, entgegengehalten werden – das hat der EuGH entschieden.
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