Mittwoch, 11.2.2026
Fehlerhaftes Gutachten verzögert Bau: Stadt trifft Mitverschulden

Ein Sachverständiger legt einem schalltechnischen Gutachten falsche Normen zugrunde. Die der Stadt für eine Halle erteilte Baugenehmigung wird aufgehoben, der Bau verzögert sich. Den Schaden muss der Gutachter der Stadt nur zur Hälfte ersetzen, entschied das OLG Karlsruhe.

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