In mehreren Bundesländern starten gerade die Schulanfänger – nicht immer an der von den Eltern gewünschten Grundschule. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür laut OVG Koblenz nicht.
Mehr lesen