Mittwoch, 20.8.2025
Weniger gefährlicher Schulweg ist kein Grund für die Wunschschule

In mehreren Bundesländern starten gerade die Schulanfänger – nicht immer an der von den Eltern gewünschten Grundschule. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule nur aus wichtigem Grund möglich.  Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür laut OVG Koblenz nicht.

Mehr lesen