Donnerstag, 8.1.2026
Mindestlaufzeit für neue Glasfaser-Leitung: Beginnt mit Vertragsschluss, nicht erst mit Freischaltung

Ein Telekommunikationsunternehmen vereinbarte in Verträgen mit Verbrauchern per AGB eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit. Diese sollte mit der Freischaltung des (erst noch herzustellenden) Glasfaseranschlusses zu laufen beginnen. Der BGH hält das für unzulässig.

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