Geheimdienst sticht Datenschutz: BfDI kann Einsicht in BND‑Anordnungen nicht einklagen
Die Datenschutzbeauftragte kann laut BVerwG Einsicht in Anordnungen von Aufklärungsmaßnahmen des BND nicht gerichtlich erzwingen. Sie kritisierte das Urteil scharf, es bestehe die Gefahr "kontrollfreier Räume".
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