Donnerstag, 28.11.2024
Abschiebung als Gefährder auch ohne konkreten Terrorplan

Wird ein Ausländer als sogenannter Gefährder eingestuft, kann er auch ohne Ausweisung abgeschoben werden. Das BVerwG verlangt dafür nicht, dass den Behörden ein konkreter Plan zur Ausführung einer terroristischen Gewalttat bekannt ist.

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