Dienstag, 9.12.2025
Grundsatzurteil zur WEG: Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Hausgeldforderungen

Wohnungseigentümer können gegen Hausgeldansprüche der WEG generell kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das hat der BGH entschieden. Das Zurückbehaltungsrecht sei auch dann ausgeschlossen, wenn der Eigentümer rechtskräftige Gegenansprüche hat.

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