Ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde die schwimmende LNG-Anlage, die der Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas dient, genehmigt. Für die Deutsche Umwelthilfe ein No-Go. Das BVerwG sah dies wegen der damaligen Gasmangelkrise anders.
Mehr lesen