Ein Gartengrundstück, auf dem kein Gebäude steht, kann nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung kommt daher laut BFH eine Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung nicht in Betracht – auch wenn die Eigentümer auf einem anderen Teil des Grundstücks tatsächlich wohnten.
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