Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Begrenzung der Anzahl von Lizenzen für Funkmietwagendienste im Großraum Barcelona wohl gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Das außerdem bestehende Erfordernis einer "doppelten" Lizenz könne allerdings aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, so der EuGH.
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