Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.
Mehr lesenDas AG Köln hat dem Geschäft eines in Spanien ansässigen Fluggastrechte-Dienstleisters einen Strich durch die Rechnung gemacht. Als nicht eingetragener Rechtsdienstleister konnte er keine Ansprüche von deutschen Fluggästen erwerben.
Mehr lesenDie Fluggastrechte-VO regelt: Flugreisende müssen sich, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor Abflug zur Abfertigung einfinden. Mit Hinweisen in ihren AGB können Luftfahrtunternehmen diese Frist nicht verlängern, stellt das LG Frankfurt a.M. klar.
