Freitag, 9.6.2023
Fluggastrechteverordnung gilt nicht für Rückholflüge während Corona

Passagiere der staatlichen Rückholaktionen zu Beginn der Corona-Pandemie können sich laut Europäischem Gerichtshof weniger Hoffnungen auf eine Rückerstattung der Kosten machen. Wer sich selbst für einen Repatriierungsflug registriere und einen verpflichtenden Unkostenbeitrag an den Staat leiste, der diesen Flug organisiert hat, habe keinen Erstattungsanspruch aus der Fluggastrechteverordnung gegen die Airline, bei der ursprünglich gebucht worden war.

Mehr lesen