Donnerstag, 13.6.2024
Halteverbot vor Feuerwehrzufahrt: Gilt auch ohne amtliches Siegel

Das Halten vor "amtlich gekennzeichneten" Feuerwehrzufahrten ist verboten. Laut BVerwG genügt, dass die Beschilderung amtlich, etwa als baurechtliche Auflage, veranlasst wurde. Aufstellen könne sie auch ein Privater. Ihr amtlicher Charakter müsse auch nicht, etwa durch ein Siegel, erkennbar sein.

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