Wird ein Vergleich im Postlauf raffiniert manipuliert und die Kontoverbindung verfälscht, bleibt der Schuldner trotz Überweisung zur Zahlung verpflichtet. Nach einem aktuellen Urteil des BGH tritt keine Erfüllung ein, wenn das Geld auf einem Konto landet, das der Gläubiger nie benannt hatte.
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