Nach dem Tod eines Kleinkindes auf einem Spielplatz durch einen umstürzenden Ahorn hat das AG Augsburg den verantwortlichen Baumkontrolleur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Mitarbeiter der Stadt Augsburg habe den durch Pilzbefall verursachten Baumsturz nicht vorhersehen können.
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