Donnerstag, 27.11.2025
Kind studiert und studiert: Mit 26 Jahren ist Schluss mit dem Steuerfreibetrag

EU-Beamte können für ihre volljährigen Kinder einen Steuerfreibetrag beanspruchen, wenn diese sich noch in Ausbildung befinden. Blöd nur, wenn die Kinder einfach nicht fertig werden wollen. Denn der Anspruch erlischt jedenfalls, sobald der Nachwuchs das 26. Lebensjahr vollendet.

Mehr lesen