EU-Beamte können für ihre volljährigen Kinder einen Steuerfreibetrag beanspruchen, wenn diese sich noch in Ausbildung befinden. Blöd nur, wenn die Kinder einfach nicht fertig werden wollen. Denn der Anspruch erlischt jedenfalls, sobald der Nachwuchs das 26. Lebensjahr vollendet.
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