57.500 Euro auf der Bank und dennoch einen Anspruch auf Wohngeld? Das OVG Berlin-Brandenburg hält das für möglich. Eine starre Vermögensgrenze lehnt das Gericht ab. Vor allem dürfe nicht einfach auf die Bürgergeld-Vorschriften zurückgegriffen werden, die die Grenze bei 40.000 Euro ziehen.
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