Dienstag, 27.10.2020
Pflichtteilsentziehung wegen schweren Raubes wirksam

Ein wegen eines schweren Raubes inhaftierter Straftäter kann von seinen Eltern enterbt werden und es kann ihm testamentarisch ausdrücklich und begründet auch sein Pflichtteil wegen "Unzumutbarkeit" abgesprochen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 08.07.2020 bestätigt. Der Gegensatz zwischen Tat und den von der Familie gelebten Wertvorstellungen erlaube diesen Schritt.

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