Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden und eine Klage abgewiesen. "Emmentaler" beschreibe für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise eine Käsesorte und werde nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen, so das EuG.
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