Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz können Menschen, die unter 100.000 Euro im Jahr verdienen, nicht mehr für Pflege-Kosten ihrer Eltern herangezogen werden. Wie dieses Einkommen aber zu berechnen ist, musste nun der BGH klären.
Mehr lesenGibt es Anhaltspunkte dafür, dass das Kind eines pflegebedürftigen Elternteils besonders viel verdient, muss es dem Sozialhilfeträger Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse erteilen, zunächst allerdings nur bezüglich des Einkommens. Erst in einer zweiten Stufe dürfe das Vermögen abgefragt werden, so das BSG.
Mehr lesen