Wer seine Bitcoins anderen für einen bestimmten Zeitraum gegen eine fixe Gebühr als Darlehen zur Verfügung stellt, muss so erzielte Einkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die pauschale Abgeltungssteuer greift laut FG Köln nicht - zumindest noch nicht.
Mehr lesenBFH überstimmt Finanzverwaltung: Bei doppelter Haushaltsführung sind nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung, sondern auch die Ausgaben für einen Stellplatz als Werbungskosten abziehbar. Sie fallen auch nicht unter die 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten.
Mehr lesenEin Nachrichtenblogger erhielt über Jahre fünfstellige Beträge über PayPal aus der Leserschaft und wertete sie als Schenkungen. Das FG Berlin-Brandenburg stufte die Zahlungen nun jedoch als steuerpflichtige Betriebseinnahmen ein.
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