Freitag, 10.3.2023
Grenzen der Elterngelderhöhung bei Einkommensausfällen Schwangerer

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum teilweise arbeitslos war und ihren Beruf aus Gründen des Arbeitsschutzes nach dem Mutterschutzgesetz nicht wieder aufnehmen konnte. Nach § 2b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BEEG komme die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war, so das Bundessozialgericht.

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