Sex ist keine Seelsorge: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Pfarrer nach Affäre
Eine Beamtin, die eine Affäre mit einem Pfarrer einging, kann von ihrem Mann keinen Trennungsunterhalt verlangen. Zum Verhängnis wurde der Frau ein Liebesbrief des Geistlichen, den das Gericht als verwertbar einstufte.
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