Donnerstag, 12.1.2023
Verschiedene DSGVO-Rechtsbehelfe können nebeneinander eingelegt werden

Die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden. Laut Europäischem Gerichtshof obliegt es den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die parallele Einlegung dieser Rechtsbehelfe die gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Verordnung nicht beeinträchtigt.

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