Donnerstag, 6.11.2025
Rechtslage war wieder klärungsbedürftig: Berufung in Dieselfall zu Unrecht zurückgewiesen

In einem Diesel-Verfahren um Schadensersatz wegen eines Thermofensters wies das OLG München 2022 die Berufung des Käufers zurück, weil es die Rechtslage als geklärt ansah. Zu Unrecht, entschied das BVerfG, da zum damaligen Zeitpunkt der Schutzgesetzcharakter der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV wieder klärungsbedürftig gewesen sei. 

Mehr lesen