Donnerstag, 27.2.2025
Maklergebühren deckeln, Wohnraum erschwinglich machen: Nach EU-Recht zulässig

Eine Deckelung von Maklergebühren ist nach Ansicht des EuGH als Beitrag zum Verbraucherschutz zulässig. Für die Immobilienvermittler müsse aber ein angemessener Gewinn drin sein.

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