Freitag, 10.3.2023
Keine Erstattung von Corona-Entschädigungen trotz Betriebsschließung

Ein wegen eines Corona-Ausbruchs behördlich geschlossener Betrieb hat für die Weiterbezahlung der Mitarbeiter dann keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Bundesland, wenn die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns aus dem BGB haben. Dies zeigen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster in zwei Musterverfahren.

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