Die Bundesregierung hat beschlossen, das MedCanG in einzelnen Punkten zu verschärfen. Die erste Lesung im Bundestag findet am 18. Dezember statt – doch noch sind viele Fragen offen.
Mehr lesenEin Kölner Händler wollte Cannabis-Stecklinge verkaufen – schließlich blühten die ja noch nicht. Das VG Köln machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Bereits eingepflanzte Jungpflanzen gelten als Cannabis und unterfallen damit dem Umgangsverbot des KCanG.
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