Entscheidung im Nussknackerstreit: Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch Erzgebirge drin sein
Der BGH hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit "im Erzgebirge-Stil" beworben werden. Die Importprodukte nutzten den guten Ruf der Originale aus.
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