Donnerstag, 27.6.2024
Parkhaus bei Erbschaftsteuer nicht begünstigt

Betriebsvermögen wird bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich privilegiert. Das gilt laut BFH allerdings nicht für ein Parkhaus, das zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen gehöre. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung sieht der BFH darin nicht.

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