Was im Tarifvertrag geregelt ist, kann auch mithilfe des Betriebsrats oft nicht überschrieben werden. Das BAG stellt das Verhältnis im Fall eines ÖPNV-Arbeitgebers klar: Eine jahrelang gewährte Frühstückspause konnte nicht einfach per Betriebsvereinbarung abgeschafft werden.
Mehr lesenErfährt ein Betriebsrat erst am Sitzungstag vom Ausfall eines Mitglieds, muss laut BAG nicht in aller Eile ein Ersatz eingeladen werden. Damit steht zu Ungunsten eines Arbeitnehmers fest, dass eine Betriebsvereinbarung, die zur Kürzung eines sogenannten Entgelt-Sockelbetrags führte, wirksam genehmigt worden war.
Mehr lesenDer gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch von diesem Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen nicht mehr beeinträchtigt werden, so das Bundesarbeitsgericht.
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