Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Im konkreten Fall litten die Bewohner unter altersbedingten Einschränkungen der Alltagskompetenzen. Die erbrachten Leistungen (unter anderem Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Versorgung) seien daher mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen verbunden und damit in diesem Rahmen steuerfrei.
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