Bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb von Bestandsspielhallen, die den glücksspielrechtlichen Mindestabstand unterschreiten, entbindet die Erteilung einer Härtefallerlaubnis nicht von der verfassungsrechtlich gebotenen Durchführung eines Auswahlverfahrens zwischen Konkurrenzspielhallen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Mehr lesen