Unbestimmt, unklar, schlichtweg falsch – eine Berufungsbegründung war dem OLG Karlsruhe zufolge so schlecht verfasst, dass sie "keinesfalls" von einem Juristen mit zwei Staatsexamen stammen konnte. Der BGH ließ sie trotzdem gelten. Auf die juristische Qualität komme es nicht an.
Mehr lesenÜber die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wurde am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt - aber das Urteil bleibt das alte.
Mehr lesenDer Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, "ob alle Fristsachen erledigt sind", wird den Anforderungen an die "allabendliche Ausgangskontrolle" nicht gerecht. Der BGH sagt: Dazu hätten konkrete kanzleiinterne Maßnahmen darlegt werden müssen.
Mehr lesenEin Anwalt wurde vom Anwaltsgericht verurteilt und legte Berufung ein – per Fax. Laut AGH Berlin ist aber im anwaltsgerichtlichen Verfahren § 32d Abs. 2 StPO anzuwenden und die Berufung daher elektronisch zu übermitteln. Einer abweichenden Ansicht eines anderen AGH erteilte er eine Absage.
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