Ein Pfandleiher ließ das Fahrzeug aus einem "sale and rent back"-Geschäft zu Unrecht versteigern. Laut OLG Stuttgart bekommt der Verkäufer nun nicht nur den vollen Wiederbeschaffungswert ersetzt. Er dürfe obendrauf auch den Kaufpreis behalten. Nur beim Nutzungsausfallschaden gebe es Abstriche.
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