Freitag, 26.9.2025
Keine versammlungsrechtliche Bannmeile für Abtreibungsgegner

Die Stadt Regensburg erteilte Abtreibungsgegnern die Auflage, bei Kundgebungen vor einem Ärztezentrum 100 Meter Abstand zu wahren. Zu Unrecht, entschied der VGH München. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibe um Beratungsstellen keine Bannmeile vor. 

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