Eine Vermieterin wollte die neue elektronische Belegeinsicht für Wohnraummiete analog auch auf die Gewerbemiete angewendet sehen. Das geht laut OLG Schleswig aber nicht – schon gar nicht rückwirkend. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mehr lesenEin Mieter kann vom Vermieter grundsätzlich Einsicht in die Originale der für eine Betriebskostenabrechnung notwendigen Belege verlangen, ohne ein besonderes Interesse darlegen zu müssen. Ausnahmsweise schuldet der Vermieter laut Bundesgerichtshof nach den Grundsätzen von Treu und Glauben lediglich Kopien oder Scanprodukte der Unterlagen. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliege, sei im Einzelfall zu entscheiden.
Mehr lesen