Donnerstag, 26.9.2024
DSGVO-Verstoß: Datenschutzbehörde muss nicht zwingend handeln

Erlangt eine Datenschutzbehörde Kenntnis von einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, heißt das nicht automatisch, dass sie diesen ahnden, also zum Beispiel eine Geldbuße verhängen muss. Das geht aus einem Urteil des EuGH hervor.

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