Dienstag, 20.2.2024
Kündigungsgründe: Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse sind gleich zu behandeln

Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne - ungeachtet der diskriminierenden Wirkung - das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied der EuGH.

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