Die Wahl eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers in den Betriebsrat zwingt nicht dazu, ihn nach Ablauf der Befristung weiter zu beschäftigen, sagt das BAG. Für eine Benachteiligung des Arbeitnehmervertreters brauche es schon konkrete Anhaltspunkte.
Mehr lesenAuch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne - ungeachtet der diskriminierenden Wirkung - das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied der EuGH.
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