Donnerstag, 22.10.2020
BEA-Freibetrag nach Volljährigkeit des Kindes nicht mehr übertragbar

Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nicht möglich. Dies hebt der Bundesfinanzhof unter Verweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG hervor.

Mehr lesen