Montag, 25.9.2023
Ahorn erschlägt Kind: Baumkontrolleur freigesprochen

Nach dem Tod eines Kleinkindes auf einem Spielplatz durch einen umstürzenden Ahorn hat das AG Augsburg den verantwortlichen Baumkontrolleur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Mitarbeiter der Stadt Augsburg habe den durch Pilzbefall verursachten Baumsturz nicht vorhersehen können.

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Donnerstag, 25.5.2023
Frankfurt am Main schuldet Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle

Die Stadt Frankfurt am Main haftet für die Totalbeschädigung eines Fiat 500 durch einen herabfallenden Ast, weil sie es pflichtwidrig unterlassen hat, die Krone einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie zu kontrollieren, obwohl diese bereits sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen aufwies. Die Stadt hätte dazu veranlassen müssen, den Baum ausnahmsweise mehr als nur einmal pro Jahr zu kontrollieren, so das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

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