Trotz Schutzstatus im EU-Ausland: BAMF darf Abschiebung in den Irak androhen
Ausländern darf laut BVerwG trotz internationalen Schutzes in einem anderen EU‑Staat die Abschiebung in ihr Herkunftsland angedroht werden. Und das selbst dann, wenn ihnen in dem anderen Mitgliedstaat die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht.
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Nach Abschluss des Asylverfahrens: Ausländerbehörde wieder zuständig
Begehrt ein Ausländer nach Abschluss seines Asylverfahrens eine Wiederaufnahme, nur um die bestandskräftige Abschiebungsandrohung aus der Welt zu schaffen, ist das BAMF dafür die falsche Adresse. Die Ausländerbehörde ist zuständig, sagt das BVerwG.
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